Bundestag beschließt Gesetzespaket zur Migration
Der Deutsche Bundestag hat heute über Neuregelungen zur Migration entschieden. Das Ziel der Union bleibt, Migration zu steuern, zu ordnen und illegale Migration klar zu begrenzen.
Eckpunkt dabei ist die konsequente Durchsetzung von bestehenden Ausreisepflichten. Deshalb schärfen wir mit Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft die Instrumente, um die Ausreise abgelehnter Asylbewerber wirksam durchzusetzen. Wir erhöhen den Druck auf Identitätstäuscher sowie Mitwirkungsverweigerer und kürzen Leistungen für Migranten, die in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt haben oder dort bereits als schutzbedürftig anerkannt worden sind.
Diese klare Haltung gegen illegale Migration erlaubt es erst, den hierzulande benötigten Fachkräften aus Drittstaaten eine rechtssichere Perspektive zu geben. Deutschland braucht aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke die qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland. Als Union ist uns dabei wichtig, dass die Personalgewinnung aus Drittstaaten immer nur eine von drei Säulen einer umfassenden Fachkräftestrategie ist; vorrangig bleibt die Aktivierung des inländischen Potentials und die Fachkräftegewinnung aus der EU.
Für Akademiker aus Drittstaaten verfügte Deutschland bereits über einen offenen Rechtsrahmen. Nun beziehen wir die qualifizierte Berufsausbildung mit ein. Zwischen der Fachkräftegewinnung für den deutschen Arbeitsmarkt und unseren humanitären Verpflichtungen wird klar unterschieden, um keine falschen Anreize für illegale Migration nach Deutschland in unsere Sozialsysteme zu setzen. Wir ermöglichen mit dem Gesetzespaket die legale Zuwanderung von Personen, die uns helfen und die wir auf dem Arbeitsmarkt benötigen. Zugleich setzen wir die Ausreisepflicht derer durch, die unser Land verlassen müssen, da sie nicht schutzbedürftig sind. Beide Gesetze sind Teil einer steuernden Migrationspolitik, die darauf abzielt, illegale Migration zu begrenzen und den Zuzug qualifizierter Fachkräfte zu erleichtern.
Die Regelungen im Einzelnen finden Sie im beiliegenden Dokument. Hier klicken