Corona Update: Befristete Regelungen zum Kurzarbeitergeld
Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Rahmen der Corona/COVID19-Pandemie müssen wir von Tag zu Tag die Lage in Deutschland neu bewerten. Das ist für uns alle eine sehr herausfordernde Situation, die unseren Alltag sehr einschränkt. Schwierige Zeiten sind es natürlich auch für unser Handwerk und den Mittelstand, klein- und mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Betriebe in der Landwirtschaft oder Gastronomie.
Wir werden Unternehmen und deren Mitarbeiter in dieser besonderen Situation nicht allein lassen!
So haben wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschlossen, das Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 zu ermöglichen und den Unternehmen somit Handlungsspielraum zu verschaffen. In einem parlamentarischen Schnellverfahren noch in der vergangenen Sitzungswoche des Deutschen Bundestages wurde eine krisenbedingte Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen.