Organspende: selbstbestimmte Entscheidung - kein Zwang

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In Berlin habe ich zusammen mit Kolleginnen und Kollegen den fraktionsübergreifenden Antrag zur Widerspruchslösung in der Organspende vorgestellt. Jeder sollte sich mindestens ein Mal im Leben mit diesem Thema auseinander setzen. Das sind wir den aktuell knapp 10.000 Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, schuldig.

Die Widerspruchslösung sieht vor, dass alle deutschen Staatsbürger ab 16 Jahren als Spender registriert werden – außer sie widersprechen. Die Entscheidung soll jederzeit revidiert werden können. Liegt kein Widerspruch vor, sollen Angehörige nach dem Versterben eines möglichen Spenders zudem gefragt werden, ob der Tote einer Organentnahme zugestimmt hat.

Den aktuellen Gesetzentwurf können Sie hier einsehen

David Skudlik