Aktuelle Debatte zum Masernschutz-Gesetz

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Am heutigen Freitag (18.10.2019) wird das Masernschutzgesetz in den Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kinder beim Eintritt in den Kindergarten beide empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten oder Kontakt zu den Kin-dern haben: Erzieher, Lehrer und medizinisches Personal.

Ich begrüße den Gesetzentwurf. Bei Masern handelt es sich um eine heimtückische, aber vermeidbare Krankheit. Es gibt seit vielen Jahren gut wirkende, ver-trägliche Impfstoffe, die eine Ansteckung verhindern. Leider sind aber die Impfquoten in Deutschland seit Jahren rückläufig. Das bedeutet: Krankheiten, die als fast ausgerottet galten, drohen wieder aufzuflammen. Deshalb werden wir als Gesetzgeber in Berlin jetzt aktiv.

Mit der Entscheidung gegen eine Impfung wird in Kauf genommen, dass jene, die sich nicht selbst schützen können, z.B. Neu-geborene oder Kleinkinder angesteckt werden und schwere gesundheitliche Schäden davon tragen können. Das gilt es absolut zu vermeiden!

In einem Video beantworte ich Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zum Gesetz und insbesondere zur Impfpflicht - zum Video hier klicken

David Skudlik