Reform der Grundsteuer im Bundestag beschlossen
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die Bundesregierung aufgefordert, das veraltete Bewertungssystem (aus dem Jahr 1964) für Grundstücke zu erneuern.
Durch eine Öffnungsklausel für jedes Bundesland werden die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer mit örtlichen Hebesätzen auch in Zukunft eigenständig bestimmen können. Das ist richtig so. Denn hierdurch ermöglichen wir gerade auch den ostdeutschen Bundesländern, eine ihren Bedürfnissen und Besonderheiten entsprechende Grundsteuer zu beschließen.
Angesicht des befürchteten bürokratischen Mehraufwands möchte ich deutlich machen: Die Reform hat zum Ziel ein transparentes Verfahren sicher zu stellen. Gesonderte Erklärungspflichten sowie eine verdeckte Steuererhöhung für die Grundstücks-Besitzer darf es nicht geben.“
Deswegen wird bis zur erstmaligen Anwendung der neuen Grundsteuer ab 1. Januar 2025 die Steuermesszahl anhand der dann tatsächlichen Berechnungen noch einmal evaluiert und gegebenenfalls angepasst.
Hintergrund____ Die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von zuletzt etwa 14 Milliarden Euro die wichtigste direkte Einnahmequelle für die Kommunen. Für die Erhebung der Steuer soll in Zukunft nicht mehr auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, was vom Bun-desverfassungsgericht verworfen worden war, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können.