Das Digitale Versorgung Gesetz passiert den Bundestag

insta_fb_1.jpg

„Ein großer Schritt trotz starken Gegenwinds“

Am Donnerstag hat der Bundestag das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) verabschiedet. Als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion sehe ich das DVG als großen Schritt für eine moderne Gesundheitsversorgung, den wir trotz starken Gegenwinds gemacht haben. Gleichzeitig ist auch klar: „Nach dem DVG ist vor dem DVG.“

So hätte ich mir bei der Einbindung der Gesundheitswirtschaft in das neue Forschungsdatenzentrum ein stärkeres Entgegenkommen des Koalitionspartners SPD gewünscht. Die Gesundheitswirtschaft ist mit Abstand die treibende Kraft der medizinischen Forschung in Deutschland. Ihr den Zugang zu Forschungsdaten zu verwehren, wäre an der Realität unseres Wissenschafts- und Forschungsstan-dortes vorbei gedacht. Das ist für mich darum „definitiv ein Thema für das DVG II“.

Kontroversen erwartet ich bei der elektronischen Patientenakte. Das Totschlag-Argument des Datenschutzes darf die ePA nicht länger ausbremsen. Wir müssen nicht nur die Daten schützen, sondern gerade die Patienten. Beispiele ist die Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen, Medikamenten-Wechselwirkungen und Behandlungsfehler. Gerade dort müssen Patientenschutz und Datenschutz in praktikabler Weise miteinander vereinbart werden.

Auch die Entwicklung bei Apps müssen wir genau beobachtet werden. Sollte sich abzeichnen, dass die wirklich innovativen Apps der höheren Risikoklassen nach wie vor kaum Zugang in die Patientenversorgung finden, werden wir nachsteuern müssen. In der Unionsfraktion hatte man einer möglichen Erweiterung der DVG-Regelungen (z.B. versuchsweise auf die Klasse IIb) gesprächsoffen gegenübergestanden. Nach den Beratungen mit der SPD blieb es aber bei der jetzt beschlossenen Regelung.

Dem Koalitionspartner wünsche ich eine rasche Entscheidung in der Führungsfrage. Die Unruhe in der Partei während der DVG-Beratungen haben alle Beteiligten gespürt. Wir brauchen Klarheit darüber, dass die SPD mit uns über die volle Dauer der Legislatur-periode digitale Gesundheitspolitik gestalten möchte. Wir als Union stehen bereit.

Zur Information – Kerninhalte DVG:____  Versicherte können sich durch das DVG erstmals vom Arzt Ge-sundheits-Apps verschreiben lassen, die dann von der Kran-kenkasse bezahlt werden.  Auch die Videosprechstunde mit dem Arzt von zu Hause aus wird ermöglicht.  Zudem können Heil- und Hilfsmittel sowie Häusliche Kran-kenpflege künftig per digitalem Rezept verschrieben werden.  Die Telematik-Infrastruktur als Datenautobahn für Ärzte, Kli-niken und andere Behandler wird ausgebaut.  Ein neues Datenzentrum für die wissenschaftliche Gesund-heitsforschung wird geschaffen. Weiterführende Informationen auf der Website des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-gesetz.html

David Skudlik