Verabschiedung des Masernschutzgesetzes: Wir schützen diejenigen, die sich nicht selbst schützen können

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Mitte November haben wir im Deutschen Bundestag das Masernschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz der Bundesregierung sieht einen verpflichtenden Impfschutz gegen die hoch ansteckende Virusinfektion in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege vor. Vor der Aufnahme in solche Gemeinschaftseinrichtungen müssen alle Kinder künftig nachweisen, dass sie wirksam gegen Masern geimpft worden sind. Seit Jahren habe ich mich nicht nur als Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages für eine Impfpflicht zum Schutz vor Masern stark gemacht. Denn es geht um den Schutz derjenigen, die sich nicht selbst schützen können, unsere Kinder. Wir können es nicht hinnehmen, dass sich immer noch Kinder und Erwachsene mit dieser gefährlichen Erkrankung anstecken, obwohl dies durch die verfügbaren hochwirksamen, gut verträglichen Impfstoffe vermeidbar wäre. Deshalb finde ich es richtig, dass Kinder grundsätzlich beim Eintritt in den Kindergarten die Masernschutzimpfungen vorweisen und auch Personal, z.B. in Kitas, Krankenhäusern oder Arztpraxen den Impfschutz nachweisen müssen, um Ansteckungen zu verhindern.

Die Masern-Impfung entfaltet ihre volle Schutzwirkung nach zwei Impfdosen. Auch in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften sollen die Bewohner und Mitarbeiter Masern-Impfungen nachweisen.

David Skudlik