Die Gesundheits - wirtschaft muss mitforschen dürfen

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Am Freitag, den 27. September wird das Digitale- Versorgung- Gesetz in 1. Lesung in den Bundestag eingebracht. Als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion plädiere ich dafür, das geplante Forschungsdatenzentrum auch für forschende Unternehmen der Gesundheitswirtschaft zu öffnen.

Wir hatten zuletzt einen Skandal wegen unsachgemäßen Umgangs mit sensiblen Gesundheitsdaten. Aber der wahre Datenskandal liegt darin, dass wertvolle Daten in der Versorgung und Forschung viel zu oft ungenutzt bleiben – obwohl genau dies für die Patienten so wichtig wäre.

Im Interesse des medizinischen Fortschritts müssen wir neben der Vernetzung und Nutzung vorhandener Daten auch die Option einer freiwilligen Datenspende für Patienten konkret vorantreiben. In Deutschland ansässige forschende Unternehmen der Gesundheitswirtschaft sollten über das Forschungsdatenzentrum auf solche Daten zugreifen dürfen.

 Dazu plädiere ich für eine gesonderte Entgeltregelung: Finanzstarke Unternehmen sollten für die Nutzung von Daten auch erhöhte Beträge ans Forschungsdatenzentrum entrichten müssen – zum Beispiel bemessen an ihrem Jahresumsatz in Deutschland

 Die Mehreinnahmen könnten Präventionsprojekten, der Patienten-selbsthilfe oder den Kassenreserven zugutekommen

 Datengestützte Gesundheitsforschung sollte der Gesundheitswirt-schaft vor allem auch in Kooperation mit nicht-privaten Akteuren wie Krankenkassen, Universitätskliniken oder öffentlichen Forschungseinrichtungen ermöglicht werden, so Sorge – unter Sicher-stellung der Nicht-Rückverfolgbarkeit zu einzelnen Patienten

 Zur Absicherung schlägt er deutlich verschärfte Sanktionen für den Fall von Datenschutzverstößen und Datenmissbrauch vor

David Skudlik