Wie bereits Mitte April angekündigt, hatte ich an der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes von Beginn an große Zweifel. Schließlich standen im ersten Entwurf des Gesetzes schwere Eingriffe in die Grundrechte und in das föderale Gefüge im Raum.
Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen ist es gelungen, am Gesetz wesentliche Änderungen und Nachbesserungen zu verhandeln. Dies erkenne ich ausdrücklich an. Dennoch haben diese im Ergebnis meine Bedenken nicht ausgeräumt. Auch nach Ende der parlamentarischen Verhandlungen zur bundesweiten „Notbremse“ habe ich darum an meiner Entscheidung festgehalten, dem Gesetz nicht zuzustimmen, sondern mich stattdessen enthalten.
WeiterlesenAls direkt gewählter Abgeordneter werde ich der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes nicht zustimmen. Das hat neben der oben genannten föderalen Kompetenzverteilung weitere Gründe.
WeiterlesenUnruhig starten wir in dieses neue Jahr. Inzwischen steht fest, dass wir noch bis mindestens Ende Januar mit erheblichen Beschränkungen unseres Alltages leben müssen.
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